Schulabschlüsse
Neuregelungen ab dem Schuljahr 2016/2017
1) Äußere Fachleistungsdifferenzierung
2) Profilwahl nach Klasse 8
3) Versetzungsordnung
4) Abschlüsse
1) Äußere Fachleistungsdifferenzierung
G = Grundkurs , E = Erweiterungskurs
Jg. | De | Ma | En | Phy o. Che | ||||
10 | G | E | G | E | G | E | G | E |
9 | G | E | G | E | G | E | G | E |
8 | G | E | G | E | G | E | ||
7 | G | E | G | E | ||||
6 | G | E | G | E | ||||
5 |
2) Profil oder Wahlpflichtkurs?
- 2- stündiges Profil: Wirtschaft, Technik oder Gesundheit & Soziales
Aktuell Pflicht an RS - Einen weiteren WPK
- Für das Erreichen eines bestimmten Abschlusses unerheblich!
3) Versetzungsordnung
- 1 x mangelhaft: kein Ausgleich nötig
- 2 x mangelhaft: zwei Ausgleichsfächer befriedigend
- 3 x mangelhaft (darunter darf nur eines der Fächer DE, MA, EN sein): drei Ausgleichsfächer mit befriedigend
- 1 x ungenügend und 1 x mangelhaft (darunter darf nur eines der Fächer DE, MA, EN sein): gut in einem Ausgleichsfach + befriedigend in einem weiteren Ausgleichsfach … oder … befriedigende Leistungen in drei Ausgleichsfächern
Hinweise:
- Fach ohne Fachleistungsdifferenzierung mangelhaft kann mit ausreichend in einem E-Kurs ausgeglichen werden.
- Ausgleichsfach darf nur eine Stunde kürzer sein.
- E-Kurse werden zum Ausgleich eine Note besser gewertet
- Ausgleichsregelung ist ein KANN- Bestimmung
Beispiele:
DE (E-Kurs):4 Ma (G-Kurs):5 EN (G-Kurs):4 Bio:5 Physik:3 |
DE (E-Kurs):4 Ma (G-Kurs):5 EN (G-Kurs):4 Bio:3 Physik:3 Frz.- Wpk:5 |
DE (E-Kurs):4 Ma (G-Kurs):5 EN (G-Kurs):5 Bio:5 Physik:3 |
O.K. – versetzt! „neue“ Versetzungsverordnung |
Nicht versetzt, da Anforderungen an Ausgleichsfächer nicht erfüllt sind! | Nicht versetzt, da zwei Hauptfächer mangelhaft! |
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- Mindestanforderungen (= ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern und WPK
- 1 x mangelhaft: kein Ausgleich nötig
- 2 x mangelhaft: 2 Ausgleichsfächer mit mind. befriedigend
- 3 x mangelhaft: 2 Ausgleichsfächer mit mind. befriedigend
- 1 x ungenügend: a) ein Ausgleichsfach mit gut - oder b) 2 Ausgleichsfächer mit befriedigend
- 1 x ungenügend und 1 x mangelhaft: Nur die ungenügende Note muss ausgeglichen werden (s.o.)
Hinweise:
- Mangelhaft in zweiter Fremdsprache (hier FRZ.) wird nicht berücksichtigt
- Ausgleichsfach darf nur eine Stunde kürzer sein.
- E-Kurse werden zum Ausgleich eine Note besser gewertet
- Max. ein Fach der Abschlussprüfung schlechter als ausreichend
- Ausgleichsregelung ist ein KANN- Bestimmung
Realschulabschluss nach Klasse 10
- Mindestanforderungen (= ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern und WPK
- 1 x mangelhaft: kein Ausgleich nötig
- Ausreichende Leistungen in zwei E- Kursen
- Mind. befriedigende Leistungen in besuchten G- Kursen
- Befriedigende Leistungen in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
Hinweise:
- Ausgleichsfach darf nur eine Stunde kürzer sein.
- E-Kurse werden zum Ausgleich eine Note besser gewertet
- Max. ein Fach der Abschlussprüfung schlechter als ausreichend
- Ausgleichsregelung ist ein KANN- Bestimmung
Erweiterter Sekundarabschluss I
- Befriedigende Leistungen in drei E- Kursen + ausreichende Leistung in einem E- Kurs oder gute Leistungen im G- Kurs
- ø 3,0 in übrigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern
- Berechnungshinweis: Bis zu zwei E-Kurse fließen zusätzlich in die Berechnung ein, wenn diese besser als befriedigend sind.